Wie funktioniert die Artothek i.E.?

Wer kann ein Kunstwerk in der Artothek i.E. ausleihen?

Einwohner:innen der Gemeinde Langnau können gegen die Gebühr von CHF 25.- pro Objekt und Jahr Werke ausleihen.
Interessierte aus anderen Gemeinden können ebenfalls Kunstwerke ausleihen, die Gebühr beträgt CHF 40.- pro Objekt und Jahr.
Bei der Ausleihe ist ein Personalausweis vorzulegen.

Wie leihe ich ein Kunstwerk aus?

Sie surfen durch die Objektauswahl und stellen dort den Antrag auf die Ausleihe des Kunstwerks. Beim Objekt ist verzeichnet, ob und wann es verfügbar ist.

Wann kann ich ein Kunstwerk ausleihen?

An zwei Terminen im Jahr können Sie die reservierten Kunstwerke abholen. Die Termine werden auf der Homepage publiziert.

Wie viele Kunstwerke kann ich ausleihen?

Jede Leihnehmer:in kann bis zu 2 Objekte pro Jahr ausleihen.
Falls Sie sich für eine ganze Objektgruppe interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. In diesem Fall wird auch die Ausleihgebühr angepasst.

Wie lange kann ich ein Kunstwerk bei mir behalten?

Normalerweise beträgt die Ausleihdauer ein Jahr, mit der Option die Ausleihe gegen Gebühr um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Wo findet die Ausleihe statt?

Die Artothek der Gemeinde Langnau befindet sich im alten Militärspital unter dem OSLA, Höheweg 10, 3550 Langnau. Die Bilder und Objekte müssen hier abgeholt und zurückgebracht werden. Die Kunstsammlung wird von der Kulturkommission der Gemeinde Langnau betreut.

Wie gebe ich das Kunstwerk zurück?

Die Werke müssen an den publizierten Ausleihtagen zurückgebracht werden.
Falls ein Werk aus wichtigen Gründen an einem anderen Tag zurückgegeben werden soll, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Langnau.

Rechtliches

Es wird ein Ausleihvertrag ausgestellt. Jedes Kunstwerk hat einen Versicherungswert, der auf dem Vertrag aufgeführt wird. Die Versicherung für Transport und Ausleihdauer ist Sache der Leihnehmer:innen.

Was passiert, wenn eine Leihgabe Schaden nimmt?

Allfällig auftretende Schäden am Kunstwerk sind unverzüglich der Leihgeberin unter Angabe der folgenden Informationen zu melden:

  • Um welches Werk handelt es sich? (Inventar-Nummer, Künstler:in)
  • Welcher Art und welchen Ausmasses ist der Schaden?
  • Wie ist der Schaden entstanden?
  • Fotos des Werks und des Schadens
  • Kontaktperson

Der richtige Umgang mit Kunstwerken

Kunst ist heikel und lichtscheu

Mit den ausgeliehenen Kunstwerken muss sorgfältig umgegangen werden. Dies betrifft so-wohl den Transport als auch den Ort, wo die Bilder aufgehängt, bzw. die Objekte hingestellt werden.

Bilder sind generell lichtempfindlich. Sie vertragen niemals direktes Sonnenlicht. Einige wenige der ausleihbaren Bilder sind besonders heikel: Aquarelle, Bilder auf bestimmten Papieren oder mit Filzstift gemalte Bilder vertragen nur sehr wenig Licht. Auch solche Kunstwerke können ausgeliehen werden, allerdings nur, wenn vorher ein Mitglied der Kulturkommission die geplante Platzierung des Bildes genehmigt hat.

Plastiken sind zerbrechlich, auch wenn sie schwer und fest wirken.

Kunstwerke mögen keine feuchte oder rauchige Luft

Kunstwerke sollen nicht in Küchen oder Badezimmern aufgehängt oder aufgestellt werden. Sie können durch Feuchtigkeit Schaden nehmen.
Verrauchte Räume sind keine geeigneten Orte für Kunst.

Kunst bleibt Kunst

Es dürfen keinerlei Eingriffe am Kunstwerk vorgenommen werden, ebenso wenig am Rahmen.
Auftretende Schäden am Kunstwerk sind unverzüglich der Leihgeberin unter Angabe der folgenden Informationen zu melden:

  • Um welches Werk handelt es sich? (Inventar-Nummer, Künstler:in)
  • Welcher Art und welchen Ausmasses ist der Schaden?
  • Wie ist der Schaden entstanden?
  • Fotos des Werks und des Schadens
  • Kontaktperson

Die Versicherung ist Sache der Leihnehmer:innen.

Termine für die Ausleihe

Frühling

  • Freitag, 28. März 2025 von 17:30 – 19:30 Uhr
  • Samstag, 29. März 2025 von 10:00 – 13:00 Uhr

Herbst

  • Freitag, 24. Oktober 2025 von 17:30 – 19:30 Uhr
  • Samstag, 25. Oktober 2025 von 10:00h – 13:00 Uhr