Allgemeine Richtlinien und Bedingungen für die Ausleihe von Werken

Die Leihnehmerin / der Leihnehmer ist verpflichtet, wie folgt mit dem Kunstwerk umzugehen:

  • Das Kunstwerk wird mit Sorgfalt behandelt.
  • Das Kunstwerk wird nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt.
  • Es dürfen keinerlei Eingriffe am Kunstwerk vorgenommen werden.
  • Allfällig auftretende Schäden am Kunstwerk sind unverzüglich der Leihgeberin unter Angabe der folgenden Informationen zu melden:
    • Um welches Werk handelt es sich? (Inventar-Nummer, Künstler:in)
    • Welcher Art und welchen Ausmasses ist der Schaden?
    • Wie ist der Schaden entstanden?
    • Fotos des Werks und des Schadens
    • Kontaktperson
  • Die ausgeliehenen Kunstwerke dürfen keinem Dritten übergeben werden.
  • Die Leihgeberin kann das Kunstwerk jederzeit (zum Beispiel für eine Ausstellung) zurückfordern.

Rechtliches

Es wird ein Ausleihvertrag ausgestellt.

Jedes Kunstwerk hat einen Versicherungswert, der auf dem Vertrag aufgeführt wird.
Die Versicherung für Transport und Ausleihdauer ist Sache der Leihnehmer:innen.

Pro Werk wird eine Gebühr von CHF 25.- für Einwohner:innen der Gemeinde Langnau resp. CHF 40.- für auswärtige Leihnehmer:innen erhoben. Jede Leihnehmer:in kann bis zu 2 Objekte pro Jahr ausleihen.
Für ganze Objektgruppen gelten besondere Bedingungen.

Die Leihfrist beträgt, wenn nichts anderes abgemacht worden ist, ein Jahr, mit der Option die Ausleihe gegen Gebühr um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Das Rückgabedatum ist auf dem Vertrag festgelegt.

Die Bilder und Objekte müssen an den publizierten Ausleihtagen am Standort der Kunstsammlung der Gemeinde Langnau abgeholt und zurückgebracht werden.